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Hassrede

Substantiv, f · Rechtsstand: § 130 StGB; § 185 StGB; UN-Rabat-Plan 2012

Hassrede ist abwertende Sprache gegen Menschen wegen Gruppenmerkmalen wie Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung.

Hassrede (englisch Hate Speech) bezeichnet sprachliche Angriffe, die Personen oder Gruppen aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder politischer Überzeugung herabsetzen. Der Begriff bündelt linguistisch heterogene Phänomene: Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung, Volksverhetzung und Aufrufe zu Gewalt.

Linguistische Einordnung

In der Sprachwissenschaft beschreibt Hassrede eine gruppenbezogene Abwertungspraxis, die nicht primär auf das Individuum, sondern auf seine zugeschriebene Gruppenzugehörigkeit zielt. Wesentlich ist die performative Funktion: Hassrede bewirkt nicht nur Verletzung des Adressaten, sondern signalisiert Gruppenzugehörigkeit innerhalb der Sprechenden und verschiebt diskursive Normen.

Rechtliche Schwelle

Nicht jede Hassrede ist strafbar. Der deutsche Strafrechtsrahmen umfasst:

  • § 130 StGB Volksverhetzung — Aufstacheln zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen
  • § 185 StGB Beleidigung — bei adressatenbezogener Herabwürdigung
  • § 241 StGB Bedrohung — bei angekündigten Gewalttaten
  • § 111 StGB Aufforderung zu Straftaten

International gilt der UN-Rabat-Plan-of-Action (2012) als Referenzrahmen.

Auch bekannt als

  • Hate Speech
  • Hassbotschaft
  • verbale Gewalt

Quellen & Weiterlesen

  1. UN Rabat Plan of Action (2012)
  2. Dangerous Speech Project
  3. Wikipedia: Hassrede